Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ZND – Zentrum für Neurodivergenz, Diagnostik & Beratung

Inhaberin:
Nicola Pape, Master of Science (M.Sc.) Psychologische Medizin / Komplementäre Medizin (London Metropolitan University)

E-Mail: info@zentrum-fuer-neurodivergenz.de

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem ZND – Zentrum für Neurodivergenz, Diagnostik & Beratung und seinen Klienten vereinbarten diagnostischen und beratenden Leistungen.

Das Angebot umfasst insbesondere Diagnostik und differenzialdiagnostische Abklärung bei Fragestellungen zu Autismus, ADHS sowie weiteren psychischen oder neurodivergenten Fragestellungen.

2. Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot und der individuellen diagnostischen Fragestellung.

Je nach Leistungsumfang können insbesondere durchgeführt werden:

– strukturierte Anamnese und klinisches Gespräch
– Fremdanamnese und Gespräche mit Bezugspersonen, soweit diagnostisch erforderlich
– Verhaltensbeobachtung
– standardisierte und lizenzierte psychometrische Verfahren
– strukturierte diagnostische Interviews
– differenzialdiagnostische Einordnung
– fachliche Gesamtauswertung
– Erstellung eines schriftlichen Befundberichts

Die diagnostische Einordnung erfolgt unter Berücksichtigung anerkannter diagnostischer Kriterien und Klassifikationssysteme, insbesondere ICD-10 und ICD-11.

Soweit Leistungen der Feststellung, Einordnung oder Behandlung von Krankheiten dienen, werden sie im Rahmen der bestehenden Heilpraktikererlaubnis und der geltenden heilkunderechtlichen Bestimmungen erbracht.

Ein bestimmtes diagnostisches Ergebnis kann nicht zugesichert werden.

Soweit zur fachlichen Beurteilung zusätzliche ärztliche, fachärztliche oder anderweitige Untersuchungen erforderlich erscheinen, kann eine entsprechende weiterführende Abklärung empfohlen werden.

3. Mitwirkung bei der Diagnostik

Eine fachlich belastbare diagnostische Beurteilung setzt eine ausreichende Mitwirkung des Klienten voraus.

Für die jeweilige Fragestellung erforderliche Angaben, Fragebögen, Vorbefunde, Fremdbeurteilungen oder sonstige Unterlagen sind vollständig und nach bestem Wissen zur Verfügung zu stellen.

Sind diagnostisch wesentliche Informationen nicht verfügbar oder nicht ausreichend belastbar, kann die diagnostische Beurteilung eingeschränkt sein oder eine abschließende Einordnung nicht möglich sein. Dies wird im Befund entsprechend berücksichtigt.

4. Private Leistungen und Kostenerstattung

Die Leistungen des ZND sind Privatleistungen und werden dem Klienten unmittelbar in Rechnung gestellt.

Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nicht.

Ob eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder ein anderer Kostenträger die entstandenen Kosten vollständig oder teilweise erstattet, richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- und Leistungsbedingungen. Eine Erstattung durch Dritte kann vom ZND nicht zugesichert werden.

5. Anerkennung diagnostischer Befunde durch Dritte

Die Befundberichte dokumentieren die im ZND durchgeführte Diagnostik und die darauf beruhende fachliche Beurteilung.

Ob ein Befundbericht von Behörden, Gerichten, Versicherungen, Krankenkassen, Bildungseinrichtungen, Arbeitgebern oder anderen Stellen anerkannt oder für einen bestimmten Zweck als ausreichend angesehen wird, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen und institutionellen Voraussetzungen.

Eine bestimmte Anerkennung oder rechtliche Wirkung des Befundberichts kann daher nicht zugesichert werden.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

Die Höhe des Honorars wird vor der Durchführung der jeweiligen Leistung mitgeteilt.

Diagnostische Leistungen können zu einem vereinbarten Pauschalhonorar angeboten werden. Das Pauschalhonorar bezieht sich auf das jeweils vereinbarte Leistungspaket.

Rechnungen sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Befundbericht und Befundbesprechung

Soweit die Erstellung eines schriftlichen Befundberichts Bestandteil der vereinbarten Leistung ist, wird dieser nach Abschluss der diagnostischen Auswertung erstellt.

Ist eine Befundbesprechung Bestandteil des vereinbarten Leistungspakets, wird hierfür ein gesonderter Termin vereinbart.

Die Befundbesprechung dient der Erläuterung der diagnostischen Ergebnisse und der daraus abgeleiteten Empfehlungen. Sie stellt keine fortlaufende psychotherapeutische oder ärztliche Behandlung dar.

8. Schweigepflicht und Datenschutz

Persönliche, gesundheitliche und diagnostische Informationen werden vertraulich behandelt.

Eine Weitergabe personenbezogener oder gesundheitsbezogener Daten an Dritte erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden Einwilligung oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung oder sonstige gesetzliche Grundlage hierfür besteht.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt ergänzend die Datenschutzerklärung des ZND.