Häufig gestellte Fragen
Wie läuft die Diagnostik im Zentrum für Neurodivergenz ab?
Wie läuft die Diagnostik ab?
Die Diagnostik erfolgt in mehreren Schritten:
Anfrage über das Kontaktformular
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen zum Ablauf.
Vorbereitung durch strukturierte Unterlagen
Sie erhalten Unterlagen zur Vorbereitung sowie Hinweise zu erforderlichen Angaben und Screenings.
Diagnostiktermin in der Praxis
Im Rahmen des Termins erfolgen eine ausführliche Anamnese, standardisierte Testverfahren sowie die klinische Verhaltensbeobachtung.
Auswertung und schriftlicher Befundbericht
Alle Ergebnisse werden differenziert ausgewertet und in einem ausführlichen Befundbericht zusammengefasst.
Abschlussgespräch
Der Befund wird anschließend in einem gemeinsamen Termin (vor Ort oder per Video) erläutert und eingeordnet.
Wie buche ich einen Termin?
- Die Anfrage erfolgt ausschließlich über diese Webseite mit dem dafür vorgesehenen Kontaktformular
Ich bin mir nicht sicher, ob ich eine Diagnostik brauche – kann ich erst mal einfach reden?
Unser Angebot richtet sich an Personen, die bereits den konkreten Wunsch nach Diagnostik haben.
Ein allgemeines, unverbindliches Kennenlerngespräch ist für eine Diagnostik nicht üblich.
Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob eine Diagnostik für Sie infrage kommt, empfehlen wir eine unabhängige Beratung z. B. dem sozialpsychiatrischen Dienst.
Wird differenzialdiagnostisch auch anderes abgeklärt?
Unsere Diagnostik ist immer individuell und alles was unmittelbar für eine saubere Diagnose mit zusätzlichen Screenings abgeklärt werden muss, ist in dem Preis mit inbegriffen. Wenn Sie zusätzliche Wünsche haben, können wir das auch berücksichtigen, diese werden aber gesondert berechnet (jedes zusätzliche Screening 30 Euro).
Ich habe bereits überwiesen, kann aber den Termin nicht wahrnehmen. Was passiert mit dem Geld?
Wenn Sie rechtzeitig absagen (mind. 48 Stunden vorher), bleibt Ihre Zahlung bestehen und kann auf einen neuen Termin angerechnet werden.
Wann erhalte ich eine Quittung oder Rechnung?
Nach Zahlungseingang erhalten Sie automatisch einige Tage später per E-Mail eine PDF Rechnung zur eigenen Ablage oder Vorlage beim Finanzamt
Wann wird die Restzahlung fällig?
Die Restzahlung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig. Die Rechnung wird an dem Diagnostiktermin ausgestellt und übergeben.
Die Befundbesprechung ist eine ergänzende Serviceleistung und erfolgt ausschließlich bei fristgerechtem Zahlungseingang.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, entfällt der Termin zur Befundbesprechung. Ein Anspruch auf einen späteren Gesprächstermin besteht in diesem Fall nicht.
Der schriftliche Befund wird nach vollständigem Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren sowie Verzugszinsen berechnet werden.
Brauche ich eine Fremdbeurteilung?
Ohne eine aussagekräftige Fremdbeurteilung ist eine fundierte Diagnosestellung für ADHS oder Autismus nicht leitliniengerecht möglich. Das bedeutet, um eine belastbare Diagnose stellen zu können, ist es unabdingbar, dass Sie eine Person nennen, welche Sie seit der Kindheit kennt und bereit ist, einige Angaben zu machen. Dies ist telefonisch, schriftlich oder auch digital möglich. Alte Schulzeugnisse sind optional und wertvoll - sofern vorhanden.
Ich komme nicht aus NRW bzw. habe eine weite Entfernung, kann ich trotzdem eine Diagnostik machen?
Ja. Wir sind so flexibel, dass wir für Klienten mit einer längeren Anreise die Termine nachmittags anbieten. Für eine Doppeldiagnostk benötigen Sie zwei Tage und dies muss vorher terminiert werden.
Die Screenings sind auch ohne Präsenz durchführbar.
Einen Diagnostik Termin können wir jedoch nur vor Ort durchführen.
Der Autismus Testtermin kann NICHT online gemacht werden. Es handelt sich hierbei um den ADOS-2 (Verhaltensbeobachtung).
Bei ADHS differenzieren wir die verschiedenen Subtypen und führen Reaktionstests, Konzentrationstests und Aufmerksamkeitstests durch. All dies wird auch ausgewertet in Ihrem Befundbericht aufgenommen werden. Dies könnte für Sie für eine spätere Therapie, Medikamentenverordnung oder auch sozialrechtlich wertvoll sein. Sie werden verstehen, dass wir diese Tests auch nur vor Ort mit unserer speziellen modernen Software ausführen können.
Mir ist bekannt, dass in manchen anderen Praxen die Termine kürzer verlaufen oder komplett online sind. Davon nehmen ich aber - erfahrungsbasiert - Abstand.
Bekomme ich nach der Diagnostik automatisch Medikamente?
Nein.
Im Zentrum für Neurodivergenz erfolgt ausschließlich eine psychologische Diagnostik und Beratung. Wir stellen keine Rezepte aus und führen keine medikamentöse Behandlung durch.
Wenn bei Ihnen z. B. im Rahmen einer ADHS-Diagnostik eine Medikation in Betracht gezogen werden soll, können Sie den psychologischen Befundbericht bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt, einer psychiatrischen Praxis oder einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie vorlegen. Diese entscheiden im persönlichen Gespräch, ob und welche Medikation medizinisch sinnvoll und indiziert ist.
Was mache ich mit dem Befundbericht nach der Diagnostik?
Nach Abschluss der Diagnostik erhalten Sie einen fachlich fundierten, schriftlichen Befundbericht, der die erhobenen Testergebnisse, die diagnostische Einschätzung sowie Empfehlungen zur weiteren Behandlung oder Begleitung enthält.
Sie können den Bericht z. B. verwenden:
- zur Weitergabe an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt oder einen Psychiater / eine Psychiaterin, falls eine medikamentöse Behandlung erwogen wird,
- zur Antragstellung bei Institutionen (z. B. Nachteilsausgleich, Reha-Maßnahmen, berufliche Förderstellen),
- als Grundlage für psychotherapeutische Folgebehandlungen,
- zur eigenen Orientierung, um Ihr Erleben besser einordnen und verstehen zu können.
Für sozialrechtliche Anerkennung ist ggf. eine ergänzende fachärztliche Stellungnahme erforderlich.
Kann ich den Befundbericht auch für Ämter oder Anträge verwenden?
Ja – der psychologische Befundbericht kann als fachliche Grundlage für sozialrechtliche Anträge oder Stellungnahmen genutzt werden, z. B.:
- Reha-Anträge
- Nachteilsausgleich in Schule, Ausbildung oder Studium,
- Anträge im Rahmen von Assistenz, Eingliederungshilfe
- Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt
Bitte beachten Sie:
Psychologische Befunde haben keine rechtlich bindende Funktion, können jedoch die ärztliche Bewertung wesentlich unterstützen. Manche Ämter verlangen zusätzlich eine ärztliche Bestätigung, z. B. auf Grundlage unseres Befundes. Für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel zusätzlich eine fachärztliche oder kassentherapeutische Bestätigung erforderlich. Diese kann auf Grundlage unseres Befundes erfolgen. Manche Ämter verlangen ebenfalls eine ergänzende ärztliche Stellungnahme.
Ich brauche eine psychologische Stellungnahme für ein Amt/Behörde/Institution. Was kostet dies?
1. Psychologische Stellungnahme:
Umfang: 1 Seite, auf Basis vorhandener Diagnostik
- ICD-Diagnosen, funktionelle Beeinträchtigungen, Kontextbezug und konkrete Empfehlung
- Erstellung erfolgt auf Basis der vorhandenen Diagnostik
- Gilt jeweils für eine definierte Verwendung / eine Zielstelle
- Kosten: 60€ pro Stellungnahme / pro Empfänger (z. B. Schule, Amt, Reha-Träger)
Bei mehreren unterschiedlichen Anträgen (z. B. Schule und Versorgungsamt) ist je eine separate Stellungnahme erforderlich, da Inhalt, Aufbau und Adressierung jeweils angepasst werden müssen.
2. Ausführliche psychologische Stellungnahme:
2-4 Seiten mit Begründung, ICD Diagnosen, Einschränkungen, Auflistung der durchgeführten Diagnostik, Empfehlungen etc 120 - 180 Euro, je nach Aufwand
Welche diagnostischen Verfahren stehen zur Verfügung?
Im Zentrum für Neurodivergenz steht Ihnen eine hochwertige und modern ausgestattete Diagnostik zur Verfügung – auf fachlich höchstem Niveau und individuell auf Ihre Fragestellung abgestimmt.
Zum Einsatz kommen ausschließlich wissenschaftlich anerkannte psychologische Verfahren.
Die Auswahl erfolgt individuell auf Basis Ihrer Fragestellung.
Wir arbeiten nicht mit standardisierten Schnellpaketen, sondern mit differenzierten, professionellen Verfahren – immer wissenschaftlich fundiert
Bitte beachten Sie:
Spezielle Zusatzdiagnostiken sind auf Wunsch jederzeit möglich,- werden aber separat berechnet.
Neben den üblichen Bereichen wie Impulsivität, Konzentration und sozialer Kommunikation erfassen wir auch spezifische neuropsychologische Funktionen, die in vielen anderen Einrichtungen nicht systematisch geprüft werden:
- selektive, geteilte und getaktete Aufmerksamkeit unter Belastung
(inkl. Reaktionszeit, Auslassfehler, Fehlertypen) - kognitive Flexibilität und situationsbezogenes Umschalten
- Belastbarkeit bei Daueraufmerksamkeit und Vigilanz
- intermodale Reizverarbeitung und Reizselektion unter Zeitdruck
- soziale Unsicherheit, Rückzug, Maskierung
- emotionale Selbstwahrnehmung und Alexithymie
- Theory of Mind / Perspektivübernahme
- Reizoffenheit, sensorische Überforderung und körperbezogene Wahrnehmung
Ein Teil dieser Funktionen wird mittels computergestützter Verfahren erfasst, die eine objektive und fein abgestufte Analyse ermöglichen – z. B. zu Aufmerksamkeitsdauer, Reizfilterschwäche oder Inhibition.
Diese Differenzierung ist besonders relevant bei unscharfen oder verdeckten Symptombildern, z. B. bei hoch kompensierten ADHS- und Autismusprofilen.
Atteste & Stellungnahmen
ZND-Richtlinie für schriftliche Atteste & Stellungnahmen
1. Grundsätzliches
Schriftliche Atteste und Stellungnahmen sind Zusatzleistungen, die nicht zur regulären psychologischen Diagnostik gehören. Sie werden nur erstellt, wenn sie fachlich sinnvoll und inhaltlich verantwortbar sind. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
2. Arten von schriftlichen Leistungen
a) Einfaches psychologisches Attest 80 Euro
– reine Bestätigung einer Diagnose oder einer Untersuchung
– keine zusätzliche Bewertung oder Begründung
b) Psychologische Stellungnahme (max. 1 Seite) 150 Euro
– individuelle Beschreibung der Funktionsbeeinträchtigung
– z. B. für Nachteilsausgleich, Arbeitgeber, Hochschule, Therapieempfehlungen
c) Stellungnahme für Behörden (Versorgungsamt, Pflegegrad, GdB, Merkzeichen) 220 Euro
– fachliche Beschreibung der Einschränkungen
– keine sozialrechtliche Bewertung, keine Empfehlung bestimmter GdB-Werte oder Merkzeichen
Wichtig:
Es werden keine Forderungen oder Empfehlungen bezüglich GdB, Merkzeichen oder Pflegegrad ausgesprochen. Die sozialrechtliche Bewertung erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Behörden.
3. Was nicht erstellt wird
Folgende schriftliche Leistungen sind ausgeschlossen:
- Widerspruchsbegründungen (z. B. gegen GdB oder Pflegegradbescheide)
- Stellungnahmen, die bestimmte Merkzeichen oder GdB verlangen
- rechtliche Einschätzungen oder sozialrechtliche Beratung
- wiederholte Schreiben zu demselben Sachverhalt
- Atteste „auf Wunsch“, die nicht der Diagnostik entsprechen
- vorgezogene oder vorläufige Befundberichte
4. Voraussetzung
Atteste und Stellungnahmen können nur erstellt werden, wenn im ZND eine ausreichende Diagnostik erfolgt ist und eine schriftliche Aussage fachlich begründbar ist.
5. Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 7–14 Tage.
6. Abrechnung
Die Leistung wird privat in Rechnung gestellt und ist vor Erstellung des Attests zu bezahlen.